ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allen Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (AG) und blackfrog design liegen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die der Auftraggeber als Vertragsbestandteil anerkennt:
1. VERTRAG
1.1 Vertragsabschluss
Der Designvertrag tritt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers (AG) und schriftliche Bestätigung durch blackfrog design rechtswirksam in Kraft. Ein von beiden Vertragspartnern unter-zeichneter Vertrag erfüllt den gleichen Zweck.
1.2 Vertragsinhalt
Im Designvertrag werden Designaufgabe, Vergütung, Entwicklungsziel und Arbeitsphasen beschrie-ben. Weitere zum Vertragsinhalt gehörende Schriftstücke werden im Vertrag aufgeführt.
1.3 Änderungen im Ablauf
Wird das Entwicklungsziel in weniger Arbeitsstufen, in anderer Reihenfolge und Arbeitsweise ebenso vollständig erreicht, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ist die Designaufgabe nicht erfüllbar, ist die Aufgabenstellung angemessen zu ändern.
1.4 Bereitstellung von Unterlagen
Der AG stellt blackfrog design die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Muster oder Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, wird der AG unaufgefordert mitteilen. Er steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.
1.5 Ausführungsfristen
Die von blackfrog design aufgestellten Zeitpläne stellen Annäherungswerte dar. Die Frist verlängert sich ebenfalls beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von blackfrog design liegen, wie Verzögerungen bei Zulieferern, Verkehrs- oder Betriebsstörungen.
2. GESTALTUNGSFREIHEIT
blackfrog design hat bei der Schaffung seiner Werke Gestaltungsfreiheit, soweit ihm vom AG keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
3. NUTZUNGSRECHTE
3.1 Auftragswerk
Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte an diesem Werk. Das Recht, die Arbeiten zu verwenden, erwirbt der AG mit der Zahlung der Vergütung.
3.2 Weitergabe
Sollten die von blackfrog design entwickelten Entwürfe oder Designlösungen in der ursprünglichen oder in abgewandelter Form an andere Produzenten zur Nutzung übergeben werden, ist die Zustimmung von blackfrog design und die Zahlung einer zu vereinbarenden Lizenz- oder Festvergütung erforderlich. Auf Wunsch können nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Erstellungsdateien sowie Fotos übergeben werden. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 50% des Auftragswertes zzgl. Umsatzsteuer vereinbart.
3.3 Eigentum
Mangels anderweitiger Vereinbarung verbleiben Originale im Eigentum von blackfrog design und sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des AG.
3.4 Nutzung von Varianten
Soweit blackfrog design dem AG in den ersten Arbeitsstufen (Phasen) mehrere Alternativvorschläge unterbreitet, wählt der AG hieraus einen Entwurf für die Weiterentwicklung aus. Für Varianten des Entwurfs, nicht verwertete Skizzen, Modelle und Zeichnungen räumt blackfrog design dem AG ein Optionsrecht von 4 Wochen ein. Bei Nutzung von Varianten erfolgt eine Nachvergütung. Verstreicht die Frist dürfen diese Varianten ohne Zustimmung von blackfrog design nicht genutzt, verwertet, an Dritte weitergegeben noch in anderer Form weiterentwickelt werden.
3.5 Designstudien
Eine von blackfrog design anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisierung. Die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen erfolgt im Rahmen eines Auftrages zur Weiterentwicklung (Pkt. 3.4) oder anderer Vereinbarungen.
3.6 Schutzrechte
Der AG ist berechtigt, soweit zulässig, Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) auf seinen Namen anzumelden. Er trägt die daraus entstehenden Kosten. Soweit es sich dabei um Erfindungen von blackfrog design handelt, müssen bei der Anmeldung durch den AG die Erfinder von blackfrog design benannt werden.
3.7 Der Auftraggeber versichert, Inhaber der nötigen Nutzungsrechte an den von ihm ggf. bereitge-stellten Inhalten wie Text-, Bild- und Kartenmaterial zu sein. Der Auftragnehmer haftet insofern nicht für eventuelle Nutzungsrechts- oder Urheberrechtsverletzungen.
3.8 Von blackfrog design vorgeschlagene Gestaltungen werden von diesem nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Namen, Logos, Slogans, Text etc. können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung findet durch uns nicht statt und muss durch den Auftraggeber er-folgen.
4. VERGÜTUNG
4.1 Vergütungssätze
Die Vergütung wird nach der zum Vertragsabschluss geltenden Vergütungsstruktur von blackfrog design berechnet.
4.2 Vergütungsanspruch
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nebenleistungen wie Fremd-, Sach- und Reisekosten werden zusätzlich berechnet.
4.3 Regelvergütung
2D- und 3D-Entwürfe sowie die Einräumung von Nutzungsrechten bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet blackfrog design die Regelvergütung. (Pkt. 3.1)
4.4 Änderungen im Bearbeitungsablauf
Die vereinbarte Gesamtvergütung stellt eine Vergütung des angebotenen Entwicklungsergebnisses laut Aufgabenbeschreibung dar. Wenn das Entwicklungsziel in weniger Arbeitsstufen in anderer Reihenfolge und Arbeitsweise ebenso vollständig erreicht wird, ist die Gesamtvergütung voll zu entrichten. Die Aufteilung nach Arbeitsstufen in diesem Vertrag stellt insoweit nur eine unverbindliche Planung dar, die der Erläuterung und Transparenz der Auftragsentwicklung dient. (siehe auch Pkt.1.3)
4.5 Abschlagsvergütung
Findet eine Bearbeitung nach dem Regelfall (Pkt. 3.1) statt und der AG übt seine Nutzungsoption nicht aus, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und blackfrog design berechnet eine Abschlagsvergütung.
4.6 Änderungen
Änderungen des Auftrags während der Auftragsdurchführung sind grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
4.7 Zahlungsbedingungen
Der AG stimmt zu, die Rechnungslegung per E-Mail zu erhalten. Ist explizit die Papierform gewünscht, muss der AG blackfrog design davon bei Auftragsabschluss schriftlich in Kenntnis setzen. Die Vergütung ist nach jeder Phase ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Kommt der AG in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die anschließende Phase beginnt erst nach Zahlungseingang.
4.8 Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist blackfrog design berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 10 % des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen (siehe auch AGB-Gesetz § 11., 1.).
Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 10 % überschritten, so ist blackfrog design verpflichtet, den AG in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des AG handelt. Nimmt der AG das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht blackfrog design die Vergütung für die im Rahmen der Zusatzleistung bisher geleisteten Arbeiten zu.
4.9 Bei Zahlungsverzug kann die blackfrog design Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5. GEHEIMHALTUNG
5.1 Vertraulichkeit
blackfrog design verpflichtet sich, über sämtliche bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des AG gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sofern diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.
5.2 Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Rechnungen, Angebote etc.) und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten (Firmenbezeichnung, Name, Adresse, Email und Telefonnummer) des AG von blackfrog design gespeichert. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Post bei blackfrog design, Semmelweisstr. 13 99425 Weimar widerrufen werden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Entwicklungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von blackfrog design, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung. Die Originale aus der Designentwicklung sind nach angemessener Frist an blackfrog design zurückzugeben.
6.2 Erlöschen von Nutzungsrechten
Das Recht zur Nutzung der Designleistungen durch den AG erlischt, wenn die in Rechnung gestellte Vergütung einen Monat nach Fälligkeit noch nicht bezahlt wurde und blackfrog design dem AG zur Zahlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass das Nutzungsrecht nach dem Ablauf der Frist verfällt. Ein etwa übertragenes Nutzungsrecht des AG erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der AG in Konkurs fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Konkurse nicht vom Konkursverwalterübertragen wird.
7. HAFTUNG
7.1 Risiko des Auftraggebers
blackfrog design haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden. Der AG ist verpflichtet, das von blackfrog design geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen. Die Verwertung der Arbeit von blackfrog design geschieht auf eigenes Risiko des AG.
7.2 Haftung für Neuheit
Die von blackfrog design geschaffenen Werke sind persönliche geistige Schöpfungen. blackfrog design haftet nicht für ihre Neuheit bzw. Schutzfähigkeit.
7.4 Produktionsfreigabe
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem AG.
8. WERBUNG
8.1 Namensnennung
Es wird dem AG erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffent-lichungen die Namensnennung blackfrog design vorzunehmen.
8.2 Veröffentlichungen
blackfrog design ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
9. BELEGEXEMPLARE
9.1 Produkt, Produktfoto
blackfrog design hat Anspruch auf kostenlose Überlassung von Fotos der Gegenstände, die mit Hilfe seines Designs hergestellt wurden, sowie auf kostenlose Überlassung von bis zu 5 Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
9.2 Werbemittel
blackfrog design hat Anspruch auf Übergabe von je 5 Exemplaren eines Werbemittels, das für von ihm gestaltete Produkte hergestellt wurde. blackfrog design darf Ablichtungen der aufgrund seiner Vorschläge, Ideen oder Gestaltungen geschaffenen Produkte und Werbemittel veröffentlichen und zu seiner Eigenwerbung verwenden.
10. WETTBEWERB
10.1 Sperrfrist
blackfrog design verpflichtet sich, keine gleichartigen Produkte gleichzeitig und bis zu drei Monaten nach Projektabschluss für einen anderen AG zu entwickeln, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Parallelentwicklung
Der AG verpflichtet sich, blackfrog design zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.
11. SONSTIGES
11.1 Ergänzungen, Änderungen
Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
11.2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von blackfrog design.
11.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.
12. Künstlersozialabgabe
Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Auftragsvergabe eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Zu diesem Zweck hat der Kunde der Künstlersozialkasse den Inhalt des mit blackfrog design geschlossenen Vertrages unaufgefordert anzuzeigen und die dann fällige Abgabe dort zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der durch blackfrog design gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden.
Stand 23.05.2018